Anmeldung zum Stützpunkttraining

Ich melde meine/n Tochter/Sohn hiermit
verbindlich für das Stützpunkttraining der 1. Fußballschule Rhein-Neckar an.

 

 

 

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Bei Oberbekleidung bitte eine Nummer größer bestellen, da die Kleidung sehr klein ausfällt.

Allgemeine Geschäftsbedingungen

  1. Der/Die Spieler/in (ab 6 Jahren) wird in die 1_fsrn aufgenommen, sofern an dem jeweiligen Stützpunkt die Mindestzahl von 18 Teilnehmern erfüllt ist.
  2. Die Mitgliedschaft in der 1_fsrn ist wie folgt befristet:
    Sommersaison von September bis November
    Wintersaison von November bis April 
    Ganzjährig von Mai bis April (Sommer- und Wintersaison)
  3. Der Saisonbeitrag beträgt:
    • Ganzjährig 475 €
    • Wintersaison 275 €
    • Sommersaison 2020 für 10 Trainingseinheiten 180 € mit Kleidung u. 150 € ohne Kleidung.
  4. Die Kleidung ist für Neueinsteiger Pflicht.
  5. Diese Vereinbarung tritt in Kraft, wenn die Unterlagen vollständig ausgefüllt und zugesandt sind, sowie die Zahlung des Saisonbeitrages rechtzeitig (ausschließlich) p. Überweisung auf das Konto der Sparkasse Rhein Neckar Nord, Hans-Jürgen Boysen, IBAN DE75 6705 0505 0039 1765 64, BIC MANSDE66XXX an die 1_fsrn erfolgt ist. Sie erhalten keine gesonderte Bestätigung, jedoch eine rechtzeitige Einladung für den jeweiligen Auftakt.
  6. Die 1_fsrn verpflichtet sich, dem Spieler ein Training durch lizenzierte Trainer anzubieten. Eine Trainingseinheit dauert 75 Minuten.
  7. Während der Sommer- und Weihnachtsferien des jeweiligen Bundeslandes bleibt die 1_fsrn geschlossen. Alle Termine der jeweiligen Stützpunkte können auf unserer Homepage eingesehen werden.
  8. Der Spieler erhält eine Grundausstattung, die sich aus folgenden Teilen zusammensetzt:
    • Feldspieler: Trainingsanzug, Trikot, kurze Hosen und Stutzen
    • Torhüter: Torwarttrikot, kurze Torwarthose, Stutzen und Torwarthandschuhe
  9. Der/Die Teilnehmer/in verpflicht sich, beim Training die Kleidung der 1_fsrn zu tragen.
  10. Direkte An- und Abfahrt sowie Verletzungen während der Trainingsdauer sind durch die jeweiligen Versicherungen des Erziehungsberechtigten abgesichert.
  11. Spätanmelder müssen aus logistischen Gründen, mit einem teilweise stark verspäteten Eintreffen der Ausrüstungsgegenstände rechnen.
  12. Ausgefallene Einheiten können ab der Saison 2020 wegen Einfluss der Witterung wie z. B. zu heiße Temperaturen oder Gewitter, Umbaumaßnahmen am Sportgelände, Covid 19 oder durch Platzsperren die nicht auf das Verschulden der Fußballschule zurück zu führen sind, aus organisatorischen Gründen nicht nachgeholt werden.

Foto – und Filmrechte: Die Teilnehmer und ihre gesetzlichen Vertreter erklären mit der Anmeldung ihr Einverständnis, dass von den Teilnehmern Bilder und gegebenenfalls Filmaufnahmen angefertigt werden und von der 1_fsrn für eigene Werbezwecke verbreitet und öffentlich – auch im Internet – zur Schau gestellt werden.
Das Einverständnis erfolgt räumlich, inhaltlich und zeitlich unbegrenzt und schließt die Veröffentlichung zu Werbe – oder Merchandisingzwecken ausdrücklich mit ein.

 Anmeldung